ADR-Fahrerschulung § 20 SprengG
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Siegel

ADR-Fahrerschulung
Aufbaukurs Kl. 1 – Transport von explosiven Stoffen und Gegenständen auf der Straße und Befähigungsschein nach § 20 SprengG

Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl.-Päd. Sylvia Henfling

Achtung! Unsere Lehrgänge werden mit staatlichen Mitteln gefördert!
Antragsfrist Förderprogramm De-minimis: 01.10.2011 –28.02.2012
Antragsfrist Förderprogramm Aus- u. Weiterbildung: 01.10.2011 – 15.01.2012
Alle Infos unter www.bag.bund.de.

Aus- und Weiterbildung Gefahrgutrecht

ADR-Fahrerschulung § 20 SprengG Zu den Terminen

Teilnehmerkreis:
Personen, die bereits eine gültige ADR-Bescheinigung besitzen, diese um die Klasse 1 erweitern möchten sowie den Befähigungsschein nach § 20 SprengG benötigen

Ausbildungsziel:
Erwerb der ADR-Bescheinigung mit Aufbaukurs Klasse 1 und Befähigungsschein nach § 20 SprengG

Lehrgangsinhalte:
ADR-Klasse 1, SprengG

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die zuständige IHK, ADR-Bescheinigung mit Gültigkeit für die Klasse 1, Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Befähigungsschein nach SprengG

Dauer:
1 Tag

Hinweis:
Beide Lehrgänge können auch getrennt voneinander absolviert werden.

Gebühren:
AK1: 215 €
(bei Besuch eines Basisk. bei uns – AK1 nur 195 €)
§ 20/§7 neu: 175 €  inkl. aller Kosten wie bei Basiskurs beschrieben
mehrwertsteuerfreier Kurs;
§20/§7 Wiederholer:
130 € (mwst.-freier Kurs)

Aktionspreise für Firmen
bitte erfragen!

Alle Schulungen sind auch vor Ort in Ihrer Firma zu Ihrem Wunschtermin möglich.
Bitte fragen Sie uns einfach danach!

Wir sind ein durch die LH Cargo AG anerkanntes ADR-Schulungsunternehmen.
Zertifikat Cargo AG Zertifikat