Beauftragte Person § 6 GbV
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Seminar:
Beauftragte Person nach § 6 GbV, andere verantwortliche Personen nach Kap. 8.2.3 ADR

Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl.-Päd. Sylvia Henfling

Unsere Lehrgänge werden mit staatlichen Mitteln gefördert!
Alle Infos unter www.bag.bund.de.

Aus- und Weiterbildung Gefahrgutrecht

Beauftragte Person § 6 GbV Zu den Terminen

Teilnehmerkreis:
Betriebsteilleiter, Abteilungsleiter, Lagerleiter, andere verantwortliche Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmen, die Gefahrgut verpacken, befördern oder zur Beförderung übergeben.

Ausbildungsziel:
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse nach § 6 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung bzw. nach ADR.

Im Fortbildungskurs werden diese Kenntnisse aktualisiert und gefestigt.

Lehrgangsinhalte:

  • Schulungsforderungen nach ADR
  • Vorschriften im Zusammenhang mit der GGVSEB/ADR
  • Gefahrstoffverordnung
  • Gefahrgutgesetz
  • GefahrgutbeauftragtenVO
  • § 6 GbV
  • Ausnahmen, Befreiungen
  • Aufbau der neuen ADR
  • Inhalte der Anlagen 1-3, A, B
  • Begleitpapiere
  • Klärung teilnehmerbezogener Probleme und Fragen

Abschluss:
Bescheinigung über die Teilnahme nach § 6 Abs. 2 GbV

Dauer und Gebühren:
210 € inkl. Lernmittel, Pausenverpflegung, zzgl. Mwst.

Aktionspreise für Firmen
bitte erfragen!

Alle Schulungen sind auch vor Ort in Ihrer Firma zu Ihrem Wunschtermin möglich.
Bitte fragen Sie uns einfach danach!

Wir sind ein durch die LH Cargo AG anerkanntes ADR-Schulungsunternehmen.
Zertifikat Cargo AG Zertifikat