Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520

Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich an Personen,die Wertstoffhöfe leiten oder betreiben und deren Mitarbeiter, Umweltberater, Mitarbeiter in kommunalen Bereichen und in Sammelstellen für gefährliche Abfälle.

Voraussetzung:
Die Voraussetzungen nach Kap. 5.2. Abs. 1 und 3 müssen erfüllt werden.

Lehrgangsinhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen
    - Kreislaufwirtschaftsgesetz
    - TA - Abfall
    - Altölverordnung
    - Gefahrstoffverordnung
    - TRGS 520
    - Unfallverhütungsvorschriften
    - GGVSEB, ADR, GbV, Ausnahmen
    - Ordnungswidrigkeitengesetz
    - Umweltstrafrecht
  • Gefahreigenschaften
    - Eigenschaften und Wirkung gefährlicher Stoffe auf Mensch und Umwelt
    - Begriffsbestimmungen, Prüf- und Analyseverfahren
    - Persönliche Schutzausrüstung
    - Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Abfällen
  • Sammelverfahren für gefährliche Abfälle
    - stationäre und mobile Sammeleinrichtungen
    - Nachweisverfahren
    - Auswahl, Einsatz und Handhabung geeigneter Geräte zur Arbeitsplatzüberwachung
    - Beispiele und Erfahrungswerte
    aus der Praxis
  • Abschlussprüfung

Referenten:
Rechtsanwälte, Arbeitsmediziner, Angehörige des Roten Kreuzes, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Referenten der Fachverbände

Abschluss:
Teilnahmezertifikat

Dauer:
3 Tage

Gebühren:
690 € inkl. Lernmittel und Pausenverpflegung, zzgl. Mwst.

Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Schulungstermin unter Tel. 08039-8279028!

nach oben