Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520
Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich an Personen,die Wertstoffhöfe leiten oder betreiben und deren Mitarbeiter, Umweltberater, Mitarbeiter in kommunalen Bereichen und in Sammelstellen für gefährliche Abfälle.
Voraussetzung:
Die Voraussetzungen nach Kap. 5.2. Abs. 1 und 3 müssen erfüllt werden.
Lehrgangsinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- TA - Abfall
- Altölverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 520
- Unfallverhütungsvorschriften
- GGVSEB, ADR, GbV, Ausnahmen
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Umweltstrafrecht - Gefahreigenschaften
- Eigenschaften und Wirkung gefährlicher Stoffe auf Mensch und Umwelt
- Begriffsbestimmungen, Prüf- und Analyseverfahren
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Abfällen - Sammelverfahren für gefährliche Abfälle
- stationäre und mobile Sammeleinrichtungen
- Nachweisverfahren
- Auswahl, Einsatz und Handhabung geeigneter Geräte zur Arbeitsplatzüberwachung
- Beispiele und Erfahrungswerte
aus der Praxis - Abschlussprüfung
Referenten:
Rechtsanwälte, Arbeitsmediziner, Angehörige des Roten Kreuzes, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Referenten der Fachverbände
Abschluss:
Teilnahmezertifikat
Dauer:
3 Tage
Gebühren:
690
€ inkl. Lernmittel und Pausenverpflegung, zzgl. Mwst.
Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.
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