Kranführerschulung
© Kurt Schubert/Pixelio
Siegel

Kranführerschulung: Auto- oder Mobil- oder Turmdrehkran (flurgesteuert) oder Brücken- oder Portalkran
Ausbildung mit Vorkenntnissen

Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl.-Päd. Sylvia Henfling

Achtung! Unsere Lehrgänge werden mit staatlichen Mitteln gefördert!
Antragsfrist Förderprogramm De-minimis: 01.10.2011 –28.02.2012
Antragsfrist Förderprogramm Aus- u. Weiterbildung: 01.10.2011 – 15.01.2012
Alle Infos unter www.bag.bund.de.

Aus- und Weiterbildung Arbeitssicherheit/
Kurse nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Kranführerschulung Zu den Terminen

Teilnehmerkreis:
Personen, die bereits langjährige Erfahrungen im Bedienen des jeweiligen Krantyps haben, aber noch keine Prüfung über die Eignung und Befähigung abgelegt haben bzw. ihre jährliche Unterweisung nach BGV A1 benötigen.

Ausbildungsziel:
Die Lehrgangsteilnehmer können nach erfolgter Ausbildung den jeweiligen Krantyp sachkundig bedienen, kennen ihre Pflichten bzw. haben ihre vorhandenen Kenntnisse aktualisiert.

Lehrgangsinhalte:

  • Begriffsbestimmungen
  • UVV Krane, BGVs, BGI 556
  • Betriebsanweisungen
  • Pflichten des Kranbedieners
  • Betrieb des Kranes, Wartung
  • Belastung des Kranes
  • Schrägziehen und Schleifen, Losreißen von Lasten, Kippstützen

Abschluss:
Theoretische und praktische Prüfung
Fahrausweis für Kranbediener

Jährliche Unterweisung:
Fortbildungsnachweis

Dauer:
1 – 3 Tage, je nach Krantyp und Kenntnisstand

Gebühren:

Jährliche Unterweisung:
½ Tag: 70 € inkl. Lehrgangsgebühr, Lernmittel, zzgl. Mwst.

Ausbildung mit Vorkenntnissen:
1 Tag: 195 €, 2 Tage: 265 €, 3 Tage: 375 €
inkl. Lehrgangsgebühr, Lernmittel, zzgl. Mwst.

Aktionspreise für Firmen
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