Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2024 als PDF zum Download

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§ 20 Grundlehrgang: 220 € zuzüglich GGA-Prüfungsgebühr anteilig je Teilnehmerzahl, Grundprüfung: 300 € für Einzelprüfung, § 20 Wiederholerkursgebühr: 220 € inkl. Lernmittel, keine Prüfung

mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2024

Freitag 07.06.2024 §20 Taufkirchen b. München
Montag 22.07.2024 AK1 Taufkirchen b. München
Samstag 19.10.2024 AK1 oder §20 Taufkirchen b. München
Montag 18.11.2024 AK1 Taufkirchen b. München
Freitag 29.11.2024 §20 Taufkirchen b. München

freitags Beginn: 14.00 Uhr

Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.

ab 6 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.

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