Weiterbildung für Personen, die im Personen- und/oder Güterkraftverkehr tätig sind
Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl.-Päd. Sylvia Henfling
Aus- und Weiterbildung Berufskraftfahrer
Teilnehmerkreis:
Personen, die gewerblich als Sebstständige oder angestellte Fahrer/innen Beförderungen in Fahrzeugen mit einem zGG über 3,5 t durchführen oder im Personenverkehr (FS D1, D1E, D, DE) tätig sind und bereits einen entsprechenden FS vor dem 09.09.2008 (Personenverkehr) bzw. 09.09.09 (Güterkraftverkehr, FS C1, C1E, C, CE) erworben haben.
Fristen:
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (09. September 2008 oder 09. September 2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden.
Zum ersten Eintritt der neuen Regelungen sind noch "Übergangsfristen" eingeräumt worden, die es zulassen, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen.
So können die Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Fahrerlaubniserwerb vor dem 10. September 2008 bzw. 2009), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 09. September 2015 bzw. 2016 abschließen. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis zwischen dem 10. September 2008/2009 und dem 09. September 2015/2016 endet.
Diejenigen, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb nach dem 09. September 2008 bzw. 2009), dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen - oder auch auf sieben Jahre strecken.
Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber:
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Lehrgangsinhalte:
lt. Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz, u.a. ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Gesundheitsschutz/ Arbeitssicherheit, Vekehrs- und- Umweltsicherheit, Logistik, sozialrechtliche Vorschriften, Fahrpersonalverordnung, Fahrer/innen als Verteter ihres Unternehmens, Brandbekämpfung/ Notmaßnahmen
Schwerpunkte Personenverkehr (D1, D1E, D, DE):
- ökonomische Fahrweise mit Kraftomnibussen
- Nutzung spezieller Infrastrukturen
- Sicherheit der Fahrgäste/ Sicherheitsausstattung/ Notmaßnahmen
- Umgang mit Fahrgästen
- Besonderheiten bestimmter Fahrgastgruppen
- Anforderungen an Fahrer von KOM/gesetzliche Vorgaben/Gesundheit
- FahrpersonalVO
- Logistik im eigenen Unternehmen
Unsere Referententeam:
Bei uns kommen auf jedes Modul abgestimmte Fachspezialisten zum Einsatz:
Angehörige der Kontrollorgane wie BAG und Gefahrgutkontrolltrupp, Sachkundige für Feuerlöschgeräte, Ärzte, Ausbildungsleiter Physiotherapie, Fahrlehrer, Speditionskaufleute
Jedes Modul wird mit Praxis verbunden wie: Ökonomisches Fahren, Ladungssicherung, Übungen am digitalen Tachograf, praktische Feuerlöschübung, Eigenbestimmung Blutzuckerwerte (freiwillig) u.a.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an den einzelnen Weiterbildungsmodulen bzw. Erhalt der Gesamtbescheinigung über alle Module zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
Dauer:
35 Stunden à 60 Minuten
(in 5 Themenbereiche zu je 7 Stunden aufgegliedert, deren Absolvierung innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen ist)
Veranstaltungsorte:
München, Rosenheim, Traunstein, Erding, Freising, Reichertshofen, Eiselfing b.Wasserburg, Mühldorf, Ebersberg, Forstinning – weitere Orte und Inhouse-Schulungen – kein Problem, fragen Sie uns danach!
Bei Buchung aller Module erhalten Sie einen ermäßigten Paketpreis!
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Wer ist von den Ausbildungen befreit?
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
- die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
- die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
- die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
- die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne von § 1 Kraftfahrsachverständigengesetz oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Gebühren je Modul der Berufskraftfahrerweiterbildung:
Ab 60 € je Modul, inkl. Lernunterlagen, staatlich anerkanntes Zertifikat, Ermäßigung bei Teilnahme an mehreren Modulen, mwst.-frei.
Firmen bitte Pauschalangebot anfordern, Inhouseschulungen in allen Orten möglich!
Weitere Erläuterungen und individuelle Firmenangebote erhalten Sie gerne durch unsere Mitarbeiter. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per Fax oder E-Mail.
Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen einen optimalen Ausbildungsplan für Sie als Unternehmer und für Sie als Fahrer/innen zu erstellen.
