Brandschutzhelfer, § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten)

Vorteile:

  • Betrieblicher Brandschutz wird transparent und praktikabel.
  • Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben werden umgesetzt.
  • Die betriebliche Sicherheit wird durch Wissen und Übung erhöht.

Hintergrund:
§ 10 Arbeitsschutzgesetz besagt, dass jeder Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen hat, die für den Fall eines Brandes für die Brandbekämpfung und Evakuierung der übrigen Beschäftigten verantwortlich sind. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigtenzahl und zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen.

Brandschutzhelfer sind Personen, die die Aufgaben des Brandschutzes übernehmen, um sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen. Die Brandschutzbeauftragten sollen zur Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit in der Lage sein, im Brandfall die unmittelbar notwendigen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Brandmeldung und Alarmierung der Hilfskräfte, die eventuelle Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Einleitung der Evakuierung des Gebäudes. Der Brandschutzhelfer muss dafür entsprechend geschult und regelmäßig fortgebildet werden.

Zielgruppe:
Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.

Voraussetzungen:
keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalt:

  • Brandschutz: Definition und Bedeutung
  • rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3 Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen: Kennzeichnung/Beschilderung
  • abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Übung)

Abschluss:
Teilnahmezertifikat

Dauer:
1/2 Tag – neu geregelt (DGUV-Information 205-023)

Kosten:
215 € zzgl. Mehrwertsteuer, inkl. Lernunterlagen, Pausenverpflegung und Getränken

Im Preis sind Lernmaterial und eine kleine Pausenverpflegung enthalten.

Gerne führen wir alle Schulungen als Inhouse-Veranstaltungen an Ihrem Wunschtermin durch.

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Weitere Erläuterungen und individuelle Firmenangebote erhalten Sie gerne durch unsere Mitarbeiter. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per Fax oder E-Mail.
Gerne besuchen wir Sie auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen einen optimalen Ausbildungsplan für Sie als Unternehmer und für Sie als Fahrer/innen zu erstellen.

Termine

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