Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Gesamtübersicht alle aktuellen ADR-Termine und §-20-Termine 2026 als PDF zum Download

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Kurse jeweils freitagnachmittags 13 - 17 Uhr  oder samstagvormittags 09 - 13 Uhr; Prüfung am jeweiligen Folgemontag, 10 Uhr.

Gebühren Grundkurs und Wiederholung:
Grundkursgebühr: 260 €  inkl. Lernmittel, kl. Brotzeit
zzgl. Prüfgebühr GAA: 100 €/TN ab 3 Personen, 150 €/TN bei 2 Personen, 300 € bei Einzelprüfung

Befähigungsschein § 20 Wiederholer: 270 € Kursgebühr inkl. Lernmittel und kleinem Snack, keine Prüfung

mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2026

27.02.2026 P 02.03.26 
Taufkirchen b. München
17.04.2026 P 20.04.26 Taufkirchen b. München
03.07.2026 P 06.07.26 Taufkirchen b. München
10.10.2026 P 12.10.26 Taufkirchen b. München
04.12.2026 P 07.12.26 Taufkirchen b. München
Weitere Termine jederzeit individuell vereinbar.

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