Sonderlehrgang/Wieder­holungs­lehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungs­schein nach § 20 SprengG

Teilnehmerkreis:
Personen, die unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts explosionsgefährliche Stoffe verbringen, innerhalb der Betriebsstätte transportieren, überlassen und in Empfang nehmen.

Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Arbeitsschutz
  • Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
  • Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Sicherheitsaspekte

Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne Prüfung

Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins § 20 SprengG: 5 UE

Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§20/§7 Grund-/Wiederholungslehrgang: 220 €
Grundkurs zzgl. GGA-Prüfungsgebühr 75 €
Grundprüfung - 300 € für Einzelprüfung;
§20  Wiederholerkursgeb. 220 €
inkl. Lernmittel, keine Prüfung
mehrwertsteuerfreie Kurse

Termine 2023

Samstag 21.10.2023 AK1 oder §20 Taufkirchen b. München
Freitag 08.12.2023 §20 Taufkirchen b. München

freitags Beginn: 14.00 Uhr

Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer Firma. Fragen Sie uns bitte danach.

ab 6 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.

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