Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Verbringen“ zum Erwerb Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Ausbildungsziel:
Erwerb bzw. Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20
SprengG.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Arbeitsschutz
- Sprengstoffgesetz, insbesondere Verbringen, Erlaubnis § 7, Befähigungsschein § 20 SprengG
- Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz
- Sicherheitsaspekte
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die Gewerbeaufsicht zum Neuerwerb des
Befähigungsscheins nach SprengG; Wiederholungslehrgang ohne
Prüfung
Dauer:
Erwerb Befähigungsschein § 20 SprengG: 5 UE + 1 UE
Prüfung
Wiederholungslehrgang zur Verlängerung des Befähigungsscheins
§ 20 SprengG: 5 UE
Gebühren Erstschulung und Wiederholung:
§20/§7 Grund-/Wiederholungslehrgang: 220 €
Grundkurs zzgl. GGA-Prüfungsgebühr 75 €
Grundprüfung - 300 € für Einzelprüfung;
§20 Wiederholerkursgeb. 220 €
inkl. Lernmittel, keine Prüfung
mehrwertsteuerfreie Kurse
Termine 2023
Samstag | 21.10.2023 | AK1 oder §20 | Taufkirchen b. München |
Freitag | 08.12.2023 | §20 | Taufkirchen b. München |
freitags Beginn: 14.00 Uhr
Weitere Termine nach Bedarf, auch direkt vor Ort in Ihrer
Firma. Fragen Sie uns bitte danach.
ab 6 Teilnehmer individuelle Termine und Orte.